Verfahrenspflegerin

Die Bestellung eines Verfahrenspflegers, die nach § 317 FamFG verpflichtend ist, sichert Betroffenen den Schutz höchster Rechtsgüter, da es zumeist um die Freiheitsrechte, die Menschenwürde sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit geht.

 

Verfahrenspflegerin Werdenfelser Weg - Avin Mostafapour

Was ist der „Werdenfelser weg“?

Der Werdenfelser Weg bemüht sich darum, dass in einer Region, in der er zur Anwendung kommt, die gesetzlich vorgesehenen Schutzmechanismen für die Schwächsten unserer Gesellschaft greifen, um vermeidbare Freiheitsbeschränkungen konsequent zu unterbinden. Und bemüht sich, verbleibende Risiken gemeinsam abzuschätzen und gemeinsam verantwortungsvolle Einzelfallentscheidungen zu fördern. „

Werdenfelser Weg - Das Original

Das Ziel dabei ist, die Entscheidungsprozesse über die Notwendigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen zu verbessern und die Maßnahmen selbst auf ein Minimum zu reduzieren. Der Werdenfelser Weg ist im Allgemeinen ein verfahrensrechtlicher Ansatz im Rahmen des geltenden Betreuungsrechts.

Ausgangspunkt war eine Initiative des Amtsgerichtes Garmisch-Partenkirchen im Jahr 2007. Zunehmende Verbreitung findet dieser Ansatz seit 2010, sodass schnell die Zeit Anzahl der teilnehmenden Landkreise / Städte auf über 175 stieg.

Die besondere Rolle des Verfahrenspflegers

Während in der Vergangenheit üblicherweise Rechtsanwälte von den Gerichten für diese Tätigkeiten einberufen wurden, liegt der Kernpunkt des Werdenfelser Weges bei der Ausbildung von spezialisierten Verfahrenspflegern. Diese verfügen sowohl auf dem Gebiet der freiheitsentziehenden Maßnahmen als auch in der pflegerischen Tätigkeit über die notwendigen Fachkenntnisse.

Auch wenn der Verfahrenspfleger von einem Gericht bestellt wird, ist er nur der zu betreuenden Person zu einer ordentlichen Rechtsvertretung verpflichtet. Folgerichtig ist er nicht dem Gericht gegenüber weisungsgebunden, sondern bildet seine eigene fachliche Meinung in dem jeweiligen Fall.