Rechtliche Betreuung
Die rechtliche (gesetzliche) Betreuung umfasst das Betreuen von Erwachsenen in rechtlichen Angelegenheiten, wenn diese aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbständig in der Lage dazu sind.
Häufig davon betroffen sind ältere Menschen, die neben psychischen Erkrankungen auch an körperlichen Gebrechen leiden können.
Bei der rechtlichen Betreuung handelt es sich nicht um eine soziale, pflegerische oder gesundheitliche Versorgung!
DIe Aufgaben des Bestellten
Ist eine volljährige Person in Deutschland nicht in der Lage, aufgrund von psychischer Erkrankung oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten teilweise oder ganz selbst zu regeln, wird für sie eine rechtliche Betreuungsperson von einem Betreuungsgericht bestellt.
Dabei ist die rechtliche Betreuung keine Entmündigung.
So muss das Betreuungsgericht bei schwerwiegenden gesundheitlichen Eingriffen zustimmen. Weiter ist der Betreuer dazu verpflichtet, vor dem Gericht Rechenschaft über seine Tätigkeit abzulegen.
Fälschlicherweise wird die rechtliche Betreuung oftmals mit einer pflegerischen Betreuung gleichgesetzt. Die Aufgaben umfassen jedoch die stellvertretende Durchführung von Rechtsgeschäften. Hierzu zählen u.a.:
- Gesundheitssorge
- Rechtsangelegenheiten
- Antragsangelegenheiten
- Behördenangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
- Organisation ambulanter Hilfen
- Aufenthaltsbestimmung
- Vermögenssorge